UNSERE Allgemeinen Geschäftsbedingungen

hero_bg
Inhaltsverzeichnis
ARTIKEL 1: ANWENDUNGSBEREICHARTIKEL 2: PFLICHTEN DER PARTEIENARTIKEL 3: VERANTWORTUNGARTIKEL 4: TEILNAHME DES KLIENTENARTIKEL 5: BEGRIFFSBESTIMMUNGENARTIKEL 6: GEMEINSAME REGELN FÜR HONORAREARTIKEL 7: ABSCHLUSS DES AUFTRAGSARTIKEL 8: BEILEGUNG VON STREITIGKEITENARTIKEL 9: PERSÖNLICHE DATEN

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) wurden gemäß dem Gesetz Nr. 71-1130 vom 31.12.1971 in seiner geänderten Fassung und dem Dekret Nr. 91-1197 vom 27.11.1991 in seiner geänderten Fassung erstellt. Sie dienen dazu, die Bedingungen festzulegen, unter denen JABERSON, eine vereinfachte Aktiengesellschaft für freie Berufe (RCS Marseille 827 726 993) mit Sitz in 1 rue de la République in Marseille (13002) oder JABERSON Avignon, eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit beschränkter Haftung (RCS Avignon 833 578 180) mit Sitz in 249 rue Jean Dausset in Avignon (84140) (im Folgenden „JABERSON” ) erbringt juristische Dienstleistungen (im Folgenden „Dienstleistungen” ) für seine Kunden, natürliche oder juristische Personen (im Folgenden „Kunde(n)” ).

ARTIKEL 1: ANWENDUNGSBEREICH

Die von JABERSON im Rahmen seiner Tätigkeit angebotenen Dienstleistungen sind Gegenstand eines Kostenvoranschlags, eines Auftragsschreibens, einer Honorarvereinbarung oder eines schriftlichen Austauschs zwischen den Parteien, der auf der Grundlage der vom Kunden geäußerten Bedürfnisse erstellt wird (im Folgenden „Kostenvoranschlag“) . Der Kostenvoranschlag enthält insbesondere die Bezeichnung, die Art, gegebenenfalls die Menge und den Preis der Dienstleistungen.

Da dem Kunden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zusammen mit dem Kostenvoranschlag übermittelt werden, gilt die Unterzeichnung des Kostenvoranschlags durch den Kunden als vollständige und uneingeschränkte Annahme der geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden zusammen mit dem Kostenvoranschlag die gesamten Vertragsbedingungen (nachfolgend „Vertrag” genannt), die die Beziehungen zwischen JABERSON und dem Kunden (nachfolgend „Parteien” genannt ) regeln. Sie haben Vorrang vor allen anderen Allgemeinen oder Besonderen Geschäftsbedingungen, die nicht ausdrücklich schriftlich von JABERSON akzeptiert wurden.

JABERSON behält sich das Recht vor, seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. In diesem Fall gelten die zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Angebots gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

ARTIKEL 2: PFLICHTEN DER PARTEIEN


Die von JABERSON erbrachten Leistungen sind im Kostenvoranschlag festgelegt.

JABERSON verpflichtet sich, sich nach besten Kräften zu bemühen, die Leistungen professionell und sorgfältig auszuführen.

Der Kunde verpflichtet sich seinerseits, mit JABERSON zusammenzuarbeiten und alle für die Erbringung der Leistungen erforderlichen Informationen und Unterlagen zu übermitteln.

JABERSON kann in keinem Fall für Fehleinschätzungen haftbar gemacht werden, die entweder auf unzureichende Informationen seitens des Kunden, auf die Entdeckung unbekannter Elemente oder auf die Verschleierung von Elementen zurückzuführen sind, die für eine korrekte Einschätzung der Situation trotz Anwendung der üblichen Sorgfalt nützlich sind.

Die Dienstleistungen sind ausschließlich für den Kunden (oder seinem gesetzlichen Vertreter). Sie dürfen ohne die ausdrückliche Genehmigung von JABERSON nicht an Dritte weitergegeben werden.

Die Beziehungen zwischen JABERSON und seinem Kunden basieren auf gegenseitigem Vertrauen. Um die Wirksamkeit der Dienstleistungen von JABERSON zu gewährleisten, verpflichtet sich der Kunde, alle Daten zu den vorgelegten Problemen uneingeschränkt offenzulegen und alle damit zusammenhängenden Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

JABERSON verpflichtet sich, gegenüber dem Kunden strengste Unabhängigkeit zu wahren. Sollte JABERSON aus berufsethischen Gründen nicht in der Lage sein, bestimmte Aufträge anzunehmen oder fortzusetzen, wird JABERSON den Kunden unverzüglich darüber informieren, wobei der Rücktritt keinen Anspruch auf Schadenersatz begründet.

ARTIKEL 3: VERANTWORTUNG

Die Unterstützung des Kunden erfolgt auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Konsultation von JABERSON veröffentlichten Texte, Rechtsprechung und Rechtslehre.

Nach Abschluss seiner Dienstleistungen ist JABERSON nicht verpflichtet, über Änderungen der Gesetzgebung oder Rechtsprechung zu informieren.

Jede Klage oder Forderung im Zusammenhang mit den von JABERSON im Rahmen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen erbrachten Dienstleistungen verjährt innerhalb von fünf (5) Jahren nach Abschluss der Dienstleistungen, der durch ein Schreiben oder eine E-Mail zum Abschluss des Auftrags formalisiert wird.

JABERSON lehnt jede Verantwortung für die Folgen ab, die sich aus einer Einstellung seiner Tätigkeiten aufgrund der Nichtzahlung seiner Rechnungen zum Fälligkeitstermin ergeben könnten.

ARTIKEL 4: TEILNAHME DES KUNDEN


Der Kunde verpflichtet sich:

a) alle Dokumente (Originale und Fotokopien) vorzubereiten, die JABERSON für die Erbringung der Dienstleistungen anfordern könnte;

b) diese Dokumente rechtzeitig zu übermitteln, damit die gesetzlichen Fristen und Vorschriften eingehalten werden können;

c) Alle im Rahmen der Dienstleistungen erstellten Dokumente gemäß der Erläuterung oder den Anweisungen von JABERSON zu paraphieren, zu unterzeichnen und gegebenenfalls an die benannten Personen zu senden;

d) Die Honorare, Kosten, Auslagen und Aufwendungen im Zusammenhang mit den Dienstleistungen gemäß den Angaben im Kostenvoranschlag oder auf der Rechnung fristgerecht zu bezahlen und/oder sich der Zahlung der Honorare per Lastschrift (SEPA-Mandat) nicht zu widersetzen. Darüber hinaus erklärt sich der Kunde ausdrücklich damit einverstanden, dass die Kommunikation mit JABERSON per E-Mail erfolgen kann.

ARTIKEL 5: DEFINITIONEN

Honorar:

Das Honorar ist der Betrag, den der Kunde gemäß dem Kostenvoranschlag an JABERSON zahlt. Die Honorare, Kosten, Auslagen und Aufwendungen externer Dienstleister sind nicht im Honorar von JABERSON enthalten.

Kosten:

Sie entsprechen den Kosten, die JABERSON im Rahmen der Erbringung der Dienstleistungen entstehen, insbesondere: Reisekosten, eventuelle Aufenthaltskosten (Verpflegung/Unterkunft), Kosten für Dritte (insbesondere: Antragstellung oder Korrespondenz außerhalb der Gerichte von Marseille, Justizkommissar, Sachverständiger, Mediator oder Schlichter oder ganz allgemein verschiedene Justizbevollmächtigte). Sie kommen zu den Honoraren hinzu.

Auslagen:

Sie entsprechen den für Rechnung des Kunden entstandenen Kosten, beispielsweise Registrierungsgebühren, Kosten für die Geschäftsstelle und das Formalitätenzentrum, gesetzliche Bekanntmachungen, Eintragungskosten, Kosten im Zusammenhang mit der Hinzuziehung von Rechtspflegern, Steuermarken und andere Steuern und/oder Kosten für die Verteidigung vor Gericht usw. JABERSON kann eine Vorauszahlung verlangen oder den Kunden auffordern, die Rechnungen von Drittanbietern direkt zu begleichen. Die Kosten und Auslagen kommen zu den Honoraren hinzu.

ARTIKEL 6: GEMEINSAME REGELN FÜR HONORARE

Die im Kostenvoranschlag vereinbarten Honorare gelten ausschließlich für die im Kostenvoranschlag definierten Leistungen. Gegebenenfalls kann JABERSON dem Kunden eine detaillierte Aufstellung der aufgewendeten Zeiten zukommen lassen.

Sofern nicht anders vereinbart, beginnt JABERSON mit der Erbringung seiner Leistungen erst nach Eingang der mit dem Kunden vereinbarten Honorarvorauszahlung. Der Betrag der angeforderten Vorauszahlung inklusive Mehrwertsteuer wird gegebenenfalls am Ende des Kostenvoranschlags angegeben. Sobald die vernünftigerweise vorhersehbaren Aufwendungen den Betrag der vom Kunden angeforderten Vorauszahlungen voraussichtlich überschreiten werden, kann JABERSON eine oder mehrere zusätzliche Honorarvorauszahlungen verlangen, die bei Erhalt zu zahlen sind. Sobald die durchgeführten Arbeiten den Betrag der angeforderten Vorschüsse erreichen oder überschreiten, wird gegebenenfalls eine Ausgleichsrechnung über die tatsächlich für den Auftrag aufgewendeten Stunden abzüglich der angeforderten Vorschüsse ausgestellt.  

Gegebenenfalls werden bei Überschreitung des im Kostenvoranschlag vorgesehenen Pauschalbetrags die im Rahmen des vom Kunden in Auftrag gegebenen Auftrags erbrachten Leistungen gemäß dem im Kostenvoranschlag angegebenen Stundensatz oder, falls dieser nicht angegeben ist, gemäß dem durchschnittlichen Stundensatz von JABERSON in Rechnung gestellt.  

Für jede vom Kunden angeforderte neue Leistung wird ein zusätzlicher Kostenvoranschlag erstellt oder kann gemäß dem Kostenvoranschlag auf der Grundlage des im Kostenvoranschlag angegebenen Stundensatzes in Rechnung gestellt werden. Die Honorare und Kosten zuzüglich Mehrwertsteuer sind gemäß den im Kostenvoranschlag und in den Rechnungen angegebenen Fristen oder, falls diese fehlen, innerhalb von dreißig Tagen nach Erhalt der Rechnung zu zahlen.  

Die Nichtzahlung fälliger Rechnungen oder die Ablehnung einer Lastschrift für Anzahlungen, Honorare, Kosten oder Auslagen führt, sofern nichts anderes vereinbart ist, zur Aussetzung aller von JABERSON durchzuführenden Maßnahmen. JABERSON weist den Kunden hiermit auf die möglicherweise irreparablen (insbesondere verfahrensrechtlichen) Folgen einer solchen Aussetzung hin.  

Darüber hinaus werden auf alle nicht fristgerecht bezahlten Beträge Zinsen in Höhe des von der Europäischen Zentralbank für ihre jüngste Refinanzierungsoperation angewandten Zinssatzes zuzüglich zehn (10) Prozentpunkte sowie eine pauschale Entschädigung für Inkassokosten in Höhe von 40 € pro unbezahlter Rechnung gemäß Artikel D. 441-5 des französischen Handelsgesetzbuchs eine pauschale Entschädigung für Inkassokosten in Höhe von 40 € pro unbezahlter Rechnung gemäß Artikel D.

ARTIKEL 7: BEENDIGUNG DES AUFTRAGS

7.1. Der Vertrag endet mit der Fertigstellung der Leistungen von JABERSON und der Begleichung der vom Kunden noch ausstehenden Beträge. Die Fertigstellung des Auftrags wird dem Kunden auf beliebige Weise mitgeteilt (einschließlich per Brief oder E-Mail an die bekannten Adressen der üblichen Ansprechpartner von JABERSON im Rahmen der Leistungen

7.2. Im Falle einer Streitigkeit zwischen JABERSON und dem Kunden während der Vertragslaufzeit können die Parteien den Vertrag einvernehmlich kündigen.

7.3. Im Falle einer Entlassung von JABERSON während des Auftrags und wenn eine Streitigkeit über die Höhe der ihm noch zustehenden Honorare besteht, vereinbaren JABERSON und der Kunde, den Präsidenten der Anwaltskammer von Marseille oder gegebenenfalls von Avignon anzurufen, der über den Betrag entscheidet, den der Kunde während des Schiedsverfahrens über die Honorare vorläufig hinterlegen muss.

7.3.1. Wenn ein Erfolgshonorar vereinbart wurde, ist zu unterscheiden zwischen (i) dem Fall, dass es bei Erfolg des Verfahrens, auch nach seiner Entlassung, endgültig in voller Höhe an JABERSON fällt, sofern das Ergebnis dank der wesentlichen Argumentation erzielt wurde, die von ihm in Schriftsätzen oder anderen Unterlagen, die an den Kunden oder die gegnerische Partei gerichtet waren, ausgearbeitet wurde, und (ii) den anderen Fällen, in denen das Erfolgshonorar nicht in Rechnung gestellt werden kann und das Honorar nach Zeitaufwand gilt, wobei der Stundensatz der am Tag der Unterzeichnung des Kostenvoranschlags geltende Satz ist.

7.3.2. Wenn Honorare für (i) eine Studien- und/oder Ingenieurleistung und (ii) die Durchführung der in dieser Leistung empfohlenen Maßnahmen vereinbart wurden, stehen diese JABERSON im Falle der Umsetzung der Empfehlungen von JABERSON, auch nach dessen Rücktritt, vollständig zu, sofern die Umsetzung durch einen Dritten von JABERSON auf der Grundlage der wesentlichen Argumentation und der Empfehlungen erfolgt, die JABERSON in allen an den Kunden gerichteten Unterlagen dargelegt hat.

7.3.3. Wenn der Kunde während der Erbringung der Leistungen aus irgendeinem Grund einseitig beschließt, den Vertrag zu kündigen, behält sich JABERSON das Recht vor, die bis zum Datum der Kündigung des Vertrags aufgewendete Zeit in Rechnung zu stellen, zuzüglich einer Aufschlag von dreißig Prozent (30 %) innerhalb der im Kostenvoranschlag vorgesehenen Gesamtsumme.

7.4. Für Dienstleistungen, deren Bezahlung bei der tatsächlichen Durchführung der Transaktion („Closing“) festgelegt wird, vereinbaren die Parteien ausdrücklich, dass JABERSON, wenn die Transaktion letztendlich nicht durchgeführt wird, die erbrachten Dienstleistungen auf Zeitbasis zuzüglich fünfzehn Prozent (15 %) innerhalb der im Kostenvoranschlag vorgesehenen Grenzen in Rechnung stellt. Die Honorare werden mit der offiziellen Bekanntgabe der Nichtdurchführung der Transaktion fällig.

ARTIKEL 8: STREITBEILEGUNG

Im Falle einer Streitigkeit bezüglich der Auslegung, Erfüllung oder Kündigung des vorliegenden Vertrags kann die zuerst handelnde Partei den Präsidenten der zuständigen Anwaltskammer gemäß den zum Zeitpunkt der Streitigkeit geltenden Rechtsvorschriften anrufen.

Gemäß den Bestimmungen der Artikel L. 612-1 ff. des Verbrauchergesetzbuches kann der Kunde, der die Eigenschaft eines Verbrauchers hat, kostenlos den Verbraucherschlichter beim Conseil National des Barreaux (CNB) in Anspruch nehmen, dessen Kontaktdaten wie folgt lauten:

CNB – Verbrauchermediator
180 Boulevard Haussmann
75008 PARIS
mediateur@mediateur-consommation-avocat.fr
https://mediateur-consommation-avocat.fr

ARTIKEL 9: PERSÖNLICHE DATEN

Die im Rahmen der Vertragserfüllung erhobenen Daten werden elektronisch verarbeitet, um Kundenanfragen zu beantworten und ganz allgemein zur Bearbeitung und Nachverfolgung von Vorgängen, zur Rechnungsstellung und zum Inkasso oder auch zur Festlegung von Honoraren.

Die Daten werden auch für Werbe- und Marketingzwecke von JABERSON verarbeitet. Die vom Kunden erhobenen Daten werden nicht an kommerzielle oder werbliche Akteure weitergegeben.

Verantwortlich für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist JABERSON mit Sitz an der oben genannten Adresse.

Die Daten werden nur so lange gespeichert, wie es für die verfolgten Zwecke erforderlich ist, in Übereinstimmung mit den für JABERSON geltenden gesetzlichen oder berufsrechtlichen Vorschriften.

Die personenbezogenen Daten werden in der Software zur Verwaltung der „Kundenbeziehungen” von JABERSON verarbeitet, die im Verarbeitungsregister aufgeführt ist.

Aus legitimen Gründen kann der Kunde der Verarbeitung seiner Daten widersprechen. Der Kunde wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Nichtbereitstellung aller relevanten Informationen JABERSON daran hindern oder die Bearbeitung seiner Anfrage verzögern kann.

Jeder Kunde, der eine natürliche Person ist, hat ein Recht auf Information, Zugang, Widerspruch, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Löschung und ein Recht auf Übertragbarkeit der ihn betreffenden Informationen, die er im Rahmen der Erbringung der Dienstleistungen übermittelt, und kann dieses Recht ausüben, indem er sich schriftlich an folgende Adresse wendet: contact@jaberson-avocats.com