UNSERE Allgemeinen Geschäftsbedingungen
und Interventionen

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Inhaltsverzeichnis
ARTIKEL 1: ANWENDUNGSBEREICHARTIKEL 2: PFLICHTEN DER PARTEIENARTIKEL 3: VERANTWORTUNGARTIKEL 4: TEILNAHME DES KLIENTENARTIKEL 5: BEGRIFFSBESTIMMUNGENARTIKEL 6: GEMEINSAME REGELN FÜR HONORAREARTIKEL 7: ABSCHLUSS DES AUFTRAGSARTIKEL 8: BEILEGUNG VON STREITIGKEITENARTIKEL 9: PERSÖNLICHE DATEN
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Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden "Allgemeine Geschäftsbedingungen") werden gemäß dem Gesetz Nr. 71-1130 vom 31.12.1971 in der geänderten Fassung und dem Dekret Nr. 91-1197 vom 27.11.1991 in der geänderten Fassung erstellt.
Sie sollen die Bedingungen festlegen, unter denen JABERSON, SELAS, (RCS Marseille 827 726 993), mit Sitz in 1 rue de la République in Marseille (13002) oder JABERSON Avignon, société d'exercice libéral à responsabilité limitée (RCS Avignon 833 578 180) mit Sitz in 249 rue Jean Dausset in Avignon (84140) (im Folgenden "JABERSON") erbringen Dienstleistungen in Rechtsangelegenheiten (im Folgenden "Dienstleistungen") zugunsten ihrer Kunden, natürlicher oder juristischer Personen (im Folgenden "Kunde(n)").

ARTIKEL 1: ANWENDUNGSBEREICH

Die von JABERSON im Rahmen ihrer Tätigkeit angebotenen Dienstleistungen sind Gegenstand eines Kostenvoranschlags, eines Auftragsschreibens, einer Honorarvereinbarung oder eines schriftlichen Austauschs zwischen den Parteien, der auf der Grundlage der vom Kunden geäußerten Bedürfnisse erstellt wird (nachfolgend das "Angebot").Das Angebot enthält insbesondere die Bezeichnung, die Art, gegebenenfalls die Menge und den Preis der Leistungen.

Da die Allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Kunden zusammen mit dem Angebot mitgeteilt werden, bedeutet die Unterzeichnung des Angebots durch den Kunden die volle und uneingeschränkte Annahme der geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden zusammen mit dem Angebot die Gesamtheit der Vertragsbedingungen (nachfolgend der "Vertrag"), die die Beziehungen zwischen JABERSON und dem Kunden (nachfolgend die "Parteien") regeln.

Sie haben Vorrang vor allen anderen Allgemeinen oder Besonderen Geschäftsbedingungen, die nicht ausdrücklich durch schriftliche Mittel von JABERSON akzeptiert wurden.

JABERSON behält sich das Recht vor, seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern.In diesem Fall gelten die zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Angebots gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzen die spezifischen Bestimmungen des ON YOUR SIDE-Begleitprogramms von JABERSON.

ARTIKEL 2: PFLICHTEN DER PARTEIEN

Die von JABERSON erbrachten Leistungen sind im Angebot definiert.JABERSON wird sich nach besten Kräften bemühen, die Dienstleistungen mit Professionalität und Sorgfalt zu erbringen.

Der Kunde verpflichtet sich seinerseits, mit JABERSON zusammenzuarbeiten, indem er alle Informationen und Unterlagen übermittelt, die für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlich sind.

JABERSON kann unter keinen Umständen für Fehleinschätzungen haftbar gemacht werden, deren Ursprung entweder in der Unzulänglichkeit der vom Kunden gelieferten Informationen, in der Entdeckung unbekannter Elemente oder in der Verheimlichung von Elementen liegt, die für die richtige Einschätzung der Situation trotz der Anwendung normaler Sorgfalt nützlich sind.

Die Dienstleistungen sind ausschließlich für den Kunden (oder seinen gesetzlichen Vertreter) bestimmt. Sie dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung von JABERSON nicht an Dritte weitergegeben werden.

Die Beziehungen zwischen JABERSON und dem Kunden beruhen auf gegenseitigem Vertrauen.
Um die Wirksamkeit der Leistungen von JABERSON zu gewährleisten, verpflichtet sich der Kunde, alle Daten der unterbreiteten Probleme uneingeschränkt bekannt zu geben und alle damit zusammenhängenden Dokumente zur Verfügung zu stellen.

JABERSON verpflichtet sich, gegenüber dem Kunden die strengste Unabhängigkeit zu wahren.Sollte JABERSON aus standesrechtlichen Gründen nicht in der Lage sein, bestimmte Interventionen anzunehmen oder fortzusetzen, wird JABERSON den Kunden unverzüglich darüber informieren, wobei der Rücktritt keine Schadensersatzansprüche nach sich ziehen kann.

ARTIKEL 3: VERANTWORTUNG

Die Unterstützung des Kunden wird auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Konsultation von JABERSON veröffentlichten Texte, Rechtsprechung und Doktrin geleistet.

Nach Abschluss der Dienstleistungen ist JABERSON nicht verpflichtet, über Änderungen in der Gesetzgebung oder Rechtsprechung zu informieren.

Jede Klage oder Beschwerde in Bezug auf die von JABERSON im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erbrachten Leistungen verjährt innerhalb von fünf (5) Jahren nach Abschluss der Leistungen.

JABERSON übernimmt keine Haftung für die Folgen, die sich aus der Einstellung seiner Bemühungen aufgrund der Nichtzahlung seiner Rechnungen zum Fälligkeitsdatum ergeben könnten.

ARTIKEL 4: TEILNAHME DES KUNDEN

Der Kunde verpflichtet sich zu :

a) alle Dokumente (Originale und Fotokopien) vorzubereiten, die JABERSON für die Erbringung der Dienstleistungen anfordert;

b) diese Dokumente rechtzeitig und so zu versenden, dass die gesetzlichen Fristen und Vorschriften eingehalten werden können;

c) alle im Rahmen der Dienstleistungen erstellten Dokumente gemäß den Erläuterungen oder Anweisungen von JABERSON zu paraphieren, zu unterzeichnen und gegebenenfalls an die benannten Personen zu senden;

d) die entsprechenden Gebühren und Kosten gemäß den Angaben im Kostenvoranschlag zu zahlen.

ARTIKEL 5: DEFINITIONEN

Honorar:
Das Honorar ist der Betrag, den der Kunde gemäß dem Kostenvoranschlag an JABERSON zahlt.Die Honorare externer Akteure (Wirtschaftsprüfer, Übersetzer, Korrespondent, Gerichtsvollzieher, Sachverständiger, Wirtschaftsprüfer, Notar, ...) sind nicht im Honorar enthalten.

Auslagen:
Sie entsprechen den Kosten, die JABERSON im Rahmen der Ausführung der Leistungen entstehen, insbesondere: Reisekosten, eventuelle Aufenthaltskosten (Mahlzeiten/Unterbringung).Sie kommen zum Honorar hinzu.

Auslagen:
Sie entsprechen den Kosten, die im Namen des Kunden anfallen, z. B. Eintragungsgebühren, Gebühren der Kanzlei und der Formalitätenzentren, gesetzliche Anzeigen, Registrierungskosten, Kosten im Zusammenhang mit der Einschaltung von Rechtspflegern, Steuermarken und andere Steuern und/oder Prozesskosten, ...

JABERSON kann einen Vorschuss verlangen oder den Kunden auffordern, die Rechnungen der Drittanbieter direkt zu begleichen.Kosten und Auslagen werden zusätzlich zum Honorar berechnet.

ARTIKEL 6: GEMEINSAME REGELN FÜR HONORARE

Die im Kostenvoranschlag vereinbarten Honorare gelten strikt für die im Kostenvoranschlag definierten Leistungen.Gegebenenfalls kann JABERSON dem Kunden eine detaillierte Aufstellung der aufgewendeten Zeit zukommen lassen.

Im Falle einer Überschreitung der im Kostenvoranschlag festgelegten Pauschale werden die im Rahmen des vom Kunden beantragten Auftrags erbrachten Leistungen gemäß dem im Kostenvoranschlag genannten Stundensatz oder, falls ein solcher nicht vorliegt, gemäß dem durchschnittlichen Stundensatz von JABERSON (280 € pro Stunde) in Rechnung gestellt.

Jede vom Kunden verlangte neue Leistung ist Gegenstand eines zusätzlichen Kostenvoranschlags oder kann gemäß dem Kostenvoranschlag auf der Grundlage einer im Kostenvoranschlag genannten Stundenpauschale in Rechnung gestellt werden.

Die Honorare und Kosten, zuzüglich der Mehrwertsteuer, sind gemäß den im Kostenvoranschlag und in den Rechnungen angegebenen Fristen zu zahlen, andernfalls dreißig Tage nach Erhalt der Rechnung.

Bei Nichtzahlung innerhalb dieser Frist kann JABERSON die Ausführung seiner Dienstleistungen bis zur vollständigen Bezahlung aussetzen.

Darüber hinaus werden für jeden nicht innerhalb der Frist von dreißig Tagen gezahlten Betrag Zinsen in Höhe des von der Europäischen Zentralbank auf ihre jüngste Refinanzierungsoperation angewandten Zinssatzes zuzüglich zehn (10) Prozentpunkte sowie eine pauschale Entschädigung für Einziehungskosten in Höhe von 40 € pro unbezahlter Rechnung gemäß Artikel D. 441-5 des Handelsgesetzbuches erhoben.

ARTIKEL 7: BEENDIGUNG DES AUFTRAGS

7.1. Der Vertrag endet mit der Fertigstellung der Leistungen von JABERSON und der Begleichung der vom Kunden noch geschuldeten Beträge.

7.2. Im Falle von Streitigkeiten zwischen JABERSON und dem Kunden während der Erfüllung des Vertrages können die Parteien den Vertrag einvernehmlich beenden.

7.3. Wenn JABERSON während der Laufzeit des Auftrags entlassen wird und eine Meinungsverschiedenheit über die Höhe des ihr noch zustehenden Honorars besteht, vereinbaren JABERSON und der Mandant, den bâtonnier de l'Ordre des Avocats de Marseille zu befassen, der über die Höhe des Betrags entscheidet, den der Mandant während des Honorarschiedsverfahrens vorläufig hinterlegen muss.

7.3.1. Wenn ein Erfolgshonorar vereinbart wurde, muss unterschieden werden :
(i) in dem Fall, dass JABERSON im Falle eines erfolgreichen Verfahrens, auch wenn dieses erst nach seiner Entlassung aus dem Amt stattfindet, das Honorar in voller Höhe erhält, wenn das Ergebnis dank der wesentlichen Argumentation erzielt wurde, die JABERSON in gerichtlichen Schriftsätzen oder anderen an den Mandanten oder die Gegenpartei gerichteten Unterlagen erarbeitet hat; (ii) in den anderen Fällen, in denen das Erfolgshonorar nicht in Rechnung gestellt werden kann - hier gilt das Zeithonorar, und der Stundensatz ist der am Tag der Unterzeichnung des Kostenvoranschlags geltende Satz.

7.3.2. Wenn ein Honorar für (i) einen Studien- und/oder Ingenieurauftrag und (ii) die Durchführung der in diesem Auftrag empfohlenen Maßnahmen vereinbart wurde, verbleibt das Honorar in voller Höhe endgültig bei JABERSON, wenn die Empfehlungen von JABERSON umgesetzt werden, auch nach der Entlassung von JABERSON, sofern die Umsetzung von einem Dritten gegenüber JABERSON auf der Grundlage der wesentlichen Argumentation und der Empfehlungen von JABERSON in allen dem Kunden zugesandten Unterlagen durchgeführt wird.

7.3.3. Wenn der Kunde während der Erbringung der Dienstleistungen einseitig beschließt, den Vertrag aus irgendeinem Grund zu kündigen, behält sich JABERSON das Recht vor, das Honorar für die bis zum Zeitpunkt der Kündigung des Vertrags aufgewendete Zeit zuzüglich dreißig Prozent (30 %) bis zu dem im Angebot genannten Gesamtbetrag in Rechnung zu stellen.

7.4. Für Dienstleistungen, die bei Abschluss der Transaktion abgerechnet werden, vereinbaren die Parteien ausdrücklich, dass JABERSON im Falle des Nichtzustandekommens der Transaktion die erbrachten Dienstleistungen nach Zeitaufwand zuzüglich fünfzehn Prozent (15%) bis zu dem im Angebot vorgesehenen Gesamtbetrag in Rechnung stellt.
Das Honorar wird mit der offiziellen Bekanntgabe des Nichtzustandekommens der Transaktion fällig.

ARTIKEL 8: STREITBEILEGUNG

Im Falle einer Streitigkeit über die Auslegung, Durchführung oder Beendigung des vorliegenden Vertrages kann die am schnellsten handelnde Partei den Vorsitzenden der zuständigen Anwaltskammer gemäß der zum Zeitpunkt der Streitigkeit geltenden Gesetzgebung anrufen.

Gemäß den Bestimmungen der Artikel L. 612-1 ff. des Verbrauchergesetzbuchs kann sich der Mandant, der die Eigenschaft eines Verbrauchers besitzt, kostenlos an den Verbrauchermediator beim Conseil National des Barreaux (CNB) wenden, dessen Kontaktdaten wie folgt lauten:

CNB - Médiateur à la Consommation
180 Boulevard Haussmann
75008 PARIS
mediateur@mediateur-consommation-avocat.fr
https://mediateur-consommation-avocat.fr

ARTIKEL 9: PERSÖNLICHE DATEN

Die im Rahmen der Vertragserfüllung gesammelten Daten werden elektronisch verarbeitet, um die Anfragen der Kunden zu beantworten und ganz allgemein für die Bearbeitung und Verfolgung der Fälle, die Rechnungsstellung und den Einzug oder die Festlegung der Honorare.

Die Daten werden auch zu Zwecken der Kundenwerbung und des Marketings von JABERSON verarbeitet.Die gesammelten Daten des Kunden werden nicht an kommerzielle Akteure oder Werbetreibende weitergegeben.

Der Verantwortliche für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist JABERSON mit Sitz unter der oben genannten Adresse.

Die Daten werden nur so lange aufbewahrt, wie es für die verfolgten Zwecke gemäß den für JABERSON geltenden gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften erforderlich ist.

Die personenbezogenen Daten werden in der Software von JABERSON zur Verwaltung der "Kundenbeziehungen" verarbeitet, die im Register der Datenverarbeitung aufgeführt ist.

Aus legitimen Gründen kann der Kunde der Verarbeitung der ihn betreffenden Daten widersprechen.Der Kunde wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Nichtbereitstellung aller relevanten Informationen JABERSON daran hindern kann, seine Anfrage zu bearbeiten, oder deren Bearbeitung verzögern kann.

Jeder Kunde, der eine natürliche Person ist, hat das Recht auf Information, Zugang, Widerspruch, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Entfernung und das Recht auf Übertragbarkeit der ihn betreffenden Informationen, die er im Rahmen der Erbringung der Dienstleistungen übermittelt.
Er kann diese Rechte ausüben, indem er an die folgende Adresse schreibt:

contact@jaberson-avocats.com