RECHTSANWALT

Strafrecht und Opferrecht

Polizeigewahrsam, Strafverfolgung, Ermittlungen, Urteilsverkündung oder Entschädigung der Opfer: Unsere Anwälte begleiten Sie in jeder Phase des Strafverfahrens, um Ihre Rechte zu verteidigen, sowohl in der Verteidigung als auch an der Seite der Opfer.

Die Fähigkeiten unserer Anwälte

Die Fähigkeiten unserer Anwälte

Wir sind in allen Phasen des Strafverfahrens tätig, von der Ermittlung bis zum Vollzug der Strafe. Unsere Anwälte verteidigen die Beschuldigten und begleiten die Opfer mit Sorgfalt und Engagement bei der Anerkennung der Tatsachen und der Entschädigung für ihre Schäden.

Polizeigewahrsam & Vernehmungen
Polizeigewahrsam & Vernehmungen
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Polizeigewahrsam & Vernehmungen

Wir werden bereits bei der Festnahme tätig, um die Rechtmäßigkeit des Verfahrens zu überprüfen, die Vernehmungen vorzubereiten und Sie hinsichtlich der Aussagen, die Sie machen sollten oder nicht, zu beraten.

Ziel: Sicherung der ersten Schritte, die oft entscheidend für den weiteren Verlauf des Projekts sind.

Polizeigericht & Strafgericht
Polizeigericht & Strafgericht
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Polizeigericht & Strafgericht

Wir übernehmen die vollständige Vorbereitung der Akte: Analyse der Unterlagen, Verfassen von Stellungnahmen, Beantragung von Urkunden, Plädoyers. Vertretung der Verteidigung oder der Opfer bei allen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten.

Schwurgericht & Strafgericht
Schwurgericht & Strafgericht
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Schwurgericht & Strafgericht

Wir übernehmen Ihre Verteidigung in Strafverfahren: Vorbereitung der Akte, Austausch mit dem Sachverständigen, Vernehmungen, Strategie für die Verhandlung.

Umfassende Betreuung schwieriger Fälle, von der Ermittlungsphase bis zum Prozess.

Untersuchungsrichter und Richter für Freiheitsentzug und Haft
Untersuchungsrichter und Richter für Freiheitsentzug und Haft
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Untersuchungsrichter und Richter für Freiheitsentzug und Haft

Wir begleiten die Ermittlungen in jeder Phase: Ermittlungsverfahren, Anträge auf Maßnahmen, gerichtliche Kontrollen.

Anwesenheit bei der Verhandlung vor dem Haftrichter, um Haftmaßnahmen zu vermeiden oder zu begrenzen und die Wahrung der Verteidigungsrechte zu gewährleisten.

Vollzug und Anordnung von Strafen
Vollzug und Anordnung von Strafen
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Vollzug und Anordnung von Strafen

Nach der Verurteilung erstellen und reichen wir Ihre Anträge auf Haftanpassungen ein: Bewährungsstrafe, Halbfreiheit, elektronische Fußfessel.

Eine genaue Analyse Ihrer Situation, um die am besten geeignete Maßnahme zu ermitteln.

Opferhilfe & Entschädigung (CIVI/SARVI)
Opferhilfe & Entschädigung (CIVI/SARVI)
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Opferhilfe & Entschädigung (CIVI/SARVI)

Wir begleiten die Opfer in jeder Phase des Strafverfahrens: Einreichung der Anzeige, Zivilklage, Vertretung vor Gericht und Weiterverfolgung des Falls bis zum Urteil.

Wir bewerten alle Schäden und kümmern uns um das Entschädigungsverfahren, insbesondere vor der CIVI oder der SARVI, in Zusammenarbeit mit den betroffenen Versicherern und Einrichtungen.

Unser Eingreifen zielt darauf ab, die Anerkennung der Tatsachen und die tatsächliche Auszahlung der erzielten Entschädigungen sicherzustellen.

Unsere Auszeichnungen

Unsere Anwälte und Berater sind für ihr Fachwissen und die Qualität der Beziehungen, die sie zu unseren Mandanten aufbauen, bekannt.

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UNSERE RECHTSANWÄLTE

Benjamin Jegou
Benjamin Jegou
Partneranwalt
Béziers

Erfahrungsberichte

Sie haben uns vertraut und teilen hier mit, was unsere Begleitung in ihrem Alltag als Entscheidungsträger konkret verändert hat.

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Untersuchungsrichter und Richter für Freiheitsentzug und Haft
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Opferhilfe & Entschädigung (CIVI/SARVI)

Fragen
Häufig gestellte Fragen

Ab wann kann man einen Strafrechtsanwalt hinzuziehen?

Die Hinzuziehung eines Anwalts ist bereits ab den ersten Maßnahmen möglich, insbesondere bei Polizeigewahrsam oder einer Vernehmung.
Durch frühzeitiges Handeln kann die Ordnungsmäßigkeit des Verfahrens überprüft, Aussagen vorbereitet und Schritte gesichert werden, die für den weiteren Verlauf des Verfahrens oft entscheidend sind.

Treten Sie vor allen Strafgerichten auf?

Ja. Wir vertreten unsere Mandanten vor dem Polizeigericht, dem Strafgericht, dem Schwurgericht und dem Assisengericht.
Jeder Fall wird umfassend vorbereitet, von der Analyse der Unterlagen bis zum Plädoyer, sowohl in der Verteidigung als auch an der Seite der Opfer.

Welche Rolle spielt der Anwalt während der strafrechtlichen Ermittlungen?

Der Anwalt begleitet das Verfahren in jeder Phase: Ermittlungsverfahren, Anträge auf Maßnahmen, Gutachten und gerichtliche Kontrollen.
Er tritt auch vor dem Haftrichter auf, um freiheitsentziehende Maßnahmen anzufechten oder anzupassen.

Kann man nach einer strafrechtlichen Verurteilung begleitet werden?

Ja. Die Begleitung wird nach dem Urteil fortgesetzt, um eine der Situation angemessene Strafmilderung zu beantragen: Bewährungsstrafe, Halbfreiheit oder elektronische Fußfessel.
Eine genaue Analyse der Akte ermöglicht es, fundierte und zulässige Anträge zu stellen.

Wie werden Opfer im Strafverfahren begleitet?

Die Opfer können ab der Einreichung der Klage, bei der Zivilklage und während der Verhandlung unterstützt werden.
Der Anwalt bewertet den Schaden und kümmert sich um die Entschädigungsmaßnahmen, insbesondere vor der CIVI oder der SARVI, bis zur tatsächlichen Vollstreckung der Entscheidungen.

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